Um die Frist zur Beantragung der Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2021 einzuhalten, muss die Bescheinigung im Webportal der Bescheinigungsstelle bis spätestens zum 31.12.2025 beantragt werden.
Generell spielt bei der Beantragung von Forschungszulagen die reguläre Frist der Verjährung im Steuerrecht von vier Jahren die zentrale Rolle!
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Auch wenn die Frist für die Beantragung der Zulage des Wirtschaftsjahres 2021 am 31.12.2025 verstrichen ist - Beantragen Sie rückwirkend die Zulage für Vorhaben des Wirtschaftsjahres 2022.
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